Wir helfen bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie
Die Bezeichnung »Sachverständiger« ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. So können auch "selbst ernannte" Gutachter, die keine ausreichende Qualifikation aufweisen, sich als Sachverständige bezeichnen. Um echte Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf seinem Fachgebiet, hier die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken, besonders qualifiziert ist.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird darauf vereidigt, unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet, dass sich Dritte, denen Gutachten vorgelegt werden, auf diese Ergebnisse und Aussagen verlassen können.
Weil sie weisungsfrei, unabhängig und unparteiisch sind sowie eine hohe Marktkenntnis besitzen, werden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige auch nach § 404 der ZPO (Zivilprozessordnung) von den Gerichten als Gutachter bevorzugt beauftragt.
Wenn Sie in der Nähe Ihrer zu bewertenden Immobilie einen Sachverständigen suchen, dann klicken Sie auf den Link in der Fußleiste, der Sie zur Suchmaschine der Industrie- und Handelskammern führt. Hier finden Sie bundesweit die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aller Fachrichtungen.
Die besondere Sachkunde des Gutachters wird ständig überprüft!
Durch die Industrie- und Handelskammern werden nur Personen öffentlich bestellt und vereidigt, die eine herausragende Qualifikation in ihrem Fachbereich und einen zweifelsfreien Leumund nachweisen können.
Um die öffentliche Bestellung und Vereidigung zu erhalten und zu behalten, muss sich der Sachverständige einem regelmäßigen und aufwendigen Prüfverfahren unterziehen. Danach steht die Arbeit unter ständiger Aufsicht der Industrie- und Handelskammer.
Die öffentliche Bestellung ist seit vielen Jahren zeitlich begrenzt und muss durch den Sachverständigen mit einem wiederholten Nachweis seiner besonderen Sachkunde regelmäßig erneuert werden.
Das bedeutet, dass bereits öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ihren Status verlieren können, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Dazu ist die regelmäßige Teilnahme an Fachseminaren, Vortragsreihen und Workshops zwingend gefordert und der IHK nachzuweisen.
Die Zertifizierung eines Sachverständigen ist ein weiterer internationaler Nachweis für die Kompetenz, die Erfahrung, das Fachwissen und das unabhängige Engagement einer Person. Aus diesem Grund hat Herr Rainer Maria Löckener neben der öffentlichen Bestellung und Vereidigung auch die Zertifizierung nach der DIN EN ISO/IEC 17024 von der DIA-Zert erhalten, der renommierten Zertifizierungsstelle der Deutschen Immobilien Akademie in Freiburg.